Logo Print

Subjektfinanzierung

Bundesbeiträge - Subjektfinanzierung!

Ab 1. Januar 2018 werden für alle, die einen Kunsttherapie Lehrgang an unserer Schule absolvieren, der zu einem eidg. Diplom führt und mit einer Höheren Fachprüfung HFP abgeschlossen wird, schweizweit Bundesbeiträge bis zu CHF 10'500.- ausgerichtet.

Das freut uns sehr, zeigt dies uns, dass die Kunsttherapie im Bereich der Gesundheitsförderung der Schweiz durch die Kostenträger und Institutionen anerkannt ist.

Diese Bundesbeiträge werden erst nach der Höheren Fachprüfung HFP-KST, unabhängig des Bestehens, ausbezahlt. Die Zulassung zur Höheren Fachprüfung HFP bedingt ab 2018 (!) eine zweijährige Praxis zu 50% im Bereich der Kunsttherapie. Siehe auch Zulassungsbedingen zur HFP-KST der OdA ARTRCURA.

Die Regelung ist für alle diejenigen unbefriedigend, die diese finanzielle Unterstützung während des Studiums benötigen.Für Härtefälle gibt es eine Ausnahmeregelung über die eine Auszahlung während des Studiums erfolgt.

Die Auszahlung erfolgt spät, aber es gibt sie für alle, die Bundesbeiträge.

Schulungskosten auf der tertiären Bildungsstufe sind bei den Steuern abzugsfähig.


Erklärvideo für Bundesbeiträge

www.sbfi.admin.ch

Ab 1.1.2018 kann sich jede Studierende auf der entsprechenden Plattform selbständig online registrieren:

Stipendien und Darlehen Kanton Luzern

Stipendien und Darlehen in der Schweiz

  • Informationen rund um Ausbildungsbeiträge
    www.educa.ch
     

Private Stiftungen und Vereine